Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Beratungsdienstleistungen

Gültig ab: Dezember 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die von unserer Kanzlei erbracht werden. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Kanzlei und ihren Mandanten.

Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf sie nochmals hingewiesen werden muss.

Hinweis: Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Anwaltsrechts und die berufsrechtlichen Vorschriften.

§ 2 Begründung und Umfang des Mandatsverhältnisses

Mandatsannahme

Das Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

  • Schriftlicher Mandatsvertrag oder E-Mail-Bestätigung
  • Mündliche Vereinbarung mit anschließender Bestätigung
  • Beginn der Mandatstätigkeit nach Auftragserteilung

Mandatsumfang

Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung. Ohne besondere Vereinbarung umfasst das Mandat:

  • Rechtliche Beratung in der beauftragten Angelegenheit
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Schriftverkehr mit Beteiligten
  • Dokumentenerstellung im Rahmen des Auftrags

Wichtiger Hinweis

Eine gerichtliche Vertretung bedarf stets einer ausdrücklichen besonderen Vereinbarung. Steuerrechtliche Beratung ist nur im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit umfasst, soweit sie unmittelbar mit der Rechtsberatung zusammenhängt.

§ 3 Pflichten der Kanzlei

Beratungspflichten

  • • Sorgfältige rechtliche Prüfung
  • • Umfassende Aufklärung über Rechtslage
  • • Hinweis auf Risiken und Alternativen
  • • Einhaltung von Terminen und Fristen
  • • Regelmäßige Berichterstattung

Weitere Verpflichtungen

  • • Absolute Verschwiegenheit
  • • Interessenkonflikte vermeiden
  • • Fortbildung und Spezialisierung
  • • Ordnungsgemäße Aktenführung
  • • Herausgabe von Unterlagen

Erfolgshaftung

Die Kanzlei schuldet die gewissenhafte Wahrnehmung der Interessen des Mandanten nach dem Standard eines sorgfältigen Rechtsanwalts. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Pflichten des Mandanten

Mitwirkungspflichten

Der Mandant ist verpflichtet, die für die Mandatsführung erforderliche Mitwirkung zu leisten:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
  • Rechtzeitige Übermittlung aller relevanten Unterlagen
  • Unverzügliche Mitteilung von Änderungen
  • Einhaltung von vereinbarten Terminen
  • Rechtzeitige Zahlung von Honorar und Auslagen

Informationspflichten

Der Mandant hat die Kanzlei unverzüglich zu informieren über:

  • Änderungen der Sach- oder Rechtslage
  • Neue Entwicklungen im mandatierten Bereich
  • Kontakte mit anderen Beteiligten oder Beratern
  • Änderungen der persönlichen Verhältnisse

§ 5 Honorar und Kostenerstattung

Honorarvereinbarung

Das Honorar bestimmt sich nach schriftlicher Vereinbarung oder, soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, nach dem Zeitaufwand unter Berücksichtigung folgender Faktoren:

Zeitfaktoren

  • Bearbeitungszeit
  • Dringlichkeit
  • Arbeitszeit (Tag/Nacht)

Komplexität

  • Schwierigkeit
  • Spezialkenntnisse
  • Verantwortung

Resultat

  • Streitwert
  • Bedeutung
  • Erfolg

Stundensätze (Richtwerte)

  • Partner: CHF 450-650 pro Stunde
  • Senior Associate: CHF 350-450 pro Stunde
  • Associate: CHF 250-350 pro Stunde
  • Rechtsanwaltsfachangestellte: CHF 150-200 pro Stunde

Kostenerstattung

  • Gerichtskosten und Gebühren
  • Reisekosten und Spesen
  • Kommunikationskosten
  • Kosten für Gutachten und Übersetzungen

Zahlungsmodalitäten

Honorarnoten sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei größeren Mandaten können Akontozahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben. Die Kanzlei behält sich vor, bei Zahlungsrückstand die Mandatstätigkeit einzustellen.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung

Haftungsumfang

Die Kanzlei haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten ihrer Organe oder Angestellten bei der Mandatsausführung entstehen.

Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

Versicherungsschutz

Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen:

  • Deckungssumme: CHF 2 Millionen pro Schadensfall
  • Jahreshöchstleistung: CHF 6 Millionen
  • Weltweite Deckung für Schweizer Recht

Haftungsausschluss

Die Haftung ist ausgeschlossen für:

  • Schäden durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Mandanten
  • Folgen unterlassener Mitwirkung des Mandanten
  • Änderungen der Rechtslage nach Mandatsende
  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

Anwaltliches Berufsgeheimnis

Die Kanzlei unterliegt der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß Art. 321 StGB. Diese umfasst alle im Rahmen der Mandatstätigkeit erlangten Informationen.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht zeitlich unbegrenzt fort und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der Kanzlei.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß:

  • Schweizerischem Datenschutzgesetz
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Berufsrechtlichen Bestimmungen

Datenverwendung

Mandantendaten werden verwendet für:

  • Mandatsbearbeitung
  • Abrechnung und Buchhaltung
  • Gesetzliche Aufbewahrung
  • Interessenswahrung

§ 8 Beendigung des Mandatsverhältnisses

Kündigung durch Mandanten

Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

  • Schriftliche Kündigung empfohlen
  • Sofortige Wirkung möglich
  • Honorar für erbrachte Leistungen geschuldet

Kündigung durch Kanzlei

Die Kanzlei kann bei wichtigem Grund kündigen:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Vertrauensverlust
  • Interessenkonflikt
  • Unzumutbare Mandatsführung

Folgen der Mandatsbeendigung

Nach Beendigung des Mandats:

  • Herausgabe aller Unterlagen an den Mandanten
  • Abrechnung der bis dahin entstandenen Kosten
  • Fortbestehen der Verschwiegenheitspflicht
  • Mögliche Aufbewahrung von Kopien zu eigenen Zwecken

§ 9 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Auf das Mandatsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unserem Leistungsangebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Mandatskoordinatorin berät Sie gerne über die Details unserer Zusammenarbeit und beantwortet Ihre Fragen.